Gemeinschaftsschule

gemeinsam wachsen und entwickeln

Kriterien Schulpraktikum in Klassenstufe 8 und 9

  1. Die Schüler*innen suchen sich selbstständig und mit Hilfe der Eltern einen Praktikumsplatz.
  2. Es gibt einen offiziellen Abgabetermin für die Praktikumsbescheinigungen, dieser wird rechtzeitig zum Schuljahresbeginn von der Klassenleitung bekannt gegeben.
  3. Die Schüler*innen sind angewiesen, sich vor dem Praktikum im Betrieb vorzustellen. Dabei sollten auch Arbeitszeit und Arbeitsort vereinbart werden.
  4. Das Praktikum soll in einem gesetzlichen anerkannten Ausbildungsberuf ausgeübt werden.
  5. Praktika in anderen Ausbildungsgängen (z.B. Studium) müssen über die Klassenleitung mit der Beauftragten für Berufsorientierung zeitnah beantragt werden.
  6. Praktika an unserer Schule sind nicht erlaubt!
  7. In Klassenstufe 8 wird eine Praktikumsmappe für das Praktikum angefertigt. Die Note fließt in das Fach Weltkunde/WiPo ein.
  8. Die Schüler*innen sollen einen Einblick in die Betriebs- und Arbeitswelt erhalten, um so eine Entscheidungshilfe für die Berufswahl zu bekommen.
  9. Die Schüler*innen erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezahlung.
  10. Für Versicherungsschutz bei Unfall- und Haftpflichtschäden ist gesorgt. Die Schüler*innen sind während des Praktikums, auf dem Wege zum und vom Betrieb unfallversichert.
  11. Die Schüler*innen werden während des Praktikums in der Regel einmal von ihrem Lehrer besucht.
  12. Bei der Beschäftigung der Schüler*innen als Praktikant*innen findet das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) Anwendung. Danach sollte die tägliche Arbeitszeit mindestens 6 Stunden, bei Schüler*innen unter 15 höchstens 7 und bei älteren Schüler*innen höchstens 8 Stunden betragen. Der Samstag ist in der Regel frei.